Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Einz A Performance
Inhaber: Tolga Pinarbasi
Gerhart-Hauptmann-Str. 9
82140 Olching
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen Einz A Performance, Inhaber Tolga Pinarbasi (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Leistungen
Der Anbieter bietet insbesondere Scheinwerfer-Reparaturen und -Umbauten, Lenkrad-Neubezüge und -Modifikationen sowie Auspuffbearbeitungen an. Maßgeblich sind die konkrete Produktbeschreibung und die im Einzelfall vereinbarte Leistung. Fahrzeugkompatibilität, Ausstattungsumfang sowie erforderliche Prüfungen und Genehmigungen sind vor dem Auftrag zu klären.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen des Anbieters und des Kunden zustande, beispielsweise durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch Auftragsbestätigung. Bei Online-Bestellungen sind die im Bestellprozess angezeigten Erklärungen maßgeblich. Eine reine Bestätigung des Eingangs einer Bestellung ist nicht schon eine Annahme, sofern sie nicht zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Euro-Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Versandkosten und ein gegebenenfalls vereinbartes Austauschpfand werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen. Maßgeblich sind der vereinbarte Leistungsumfang und der vor Vertragsschluss mitgeteilte Gesamtbetrag.
Bei Werkstattaufträgen erfolgt die Zahlung, sofern nicht anders vereinbart, nach Leistungserbringung in bar oder per Überweisung. Im Online-Shop gelten die vor Abschluss der Bestellung angezeigten Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsbedingungen. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten setzen eine Vereinbarung mit dem Kunden voraus.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist. Für Einbau, Verbindung und Verarbeitung gelten die gesetzlichen Vorschriften. An einer bereits erbrachten Dienst- oder Werkleistung wird kein Eigentumsvorbehalt behauptet.
6. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Haftungsregelungen. Diese AGB schließen weder die Gewährleistung noch die Haftung des Anbieters pauschal aus. Das gilt auch für Sonderumbauten, Arbeiten an der Fahrzeugelektrik und die Bearbeitung kundeneigener Teile.
Eine freiwillige Herstellergarantie ist von den gesetzlichen Ansprüchen gegen den Anbieter zu unterscheiden. Ob ein Umbau Auswirkungen auf eine Herstellergarantie hat, richtet sich nach deren Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Pflichten und die Verantwortlichkeit des Anbieters bleiben unberührt.
7. Betriebserlaubnis und Genehmigungen
Die Zulässigkeit eines Umbaus richtet sich nach dem konkreten Fahrzeug, den verwendeten Teilen und den geltenden Vorschriften. Vor dem Auftrag ist zu vereinbaren, welche Abnahmen, Genehmigungen oder Eintragungen erforderlich sind und welche davon zum Leistungsumfang gehören. Eine behördliche Genehmigung wird nicht pauschal zugesichert.
Soweit eine erforderliche Betriebserlaubnis oder Genehmigung fehlt, darf das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt. Die gesetzlichen Prüf-, Hinweis- und Handlungspflichten des Anbieters werden nicht auf den Kunden abgewälzt. Eine Kennzeichnung als „Sonderumbau“ oder „auf Kundenwunsch“ ersetzt keine erforderliche Genehmigung.
8. Termine und Fristen
Es gelten die vereinbarten Leistungs- und Liefertermine. Über absehbare Verzögerungen wird der Kunde informiert. Fehlende Teile oder andere Leistungshindernisse führen nicht zu einem unbegrenzten Aufschub. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei Verzug oder Unmöglichkeit, bleiben unberührt.
9. Kundeneigene Teile und Vorarbeiten
Der Kunde soll bekannte Vorschäden, bereits vorgenommene Änderungen und Besonderheiten angelieferter Teile mitteilen. Für die Eignung der Teile, erforderliche Hinweise und die fachgerechte Ausführung gelten die gesetzlichen Pflichten des Anbieters. Die Verantwortlichkeit für Schäden und ein mögliches Mitverschulden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden für die Anfrage- und Vertragsabwicklung nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Eine erforderliche Weitergabe kann insbesondere an technische Dienstleister sowie Zahlungs- und Versanddienstleister erfolgen. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12. Unwirksame Bestimmungen
Sind einzelne AGB-Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB.
13. Sonderumbauten, Fahrzeugelektrik und Lenkräder
Bei Sonderumbauten sind die geschuldeten Funktionen und vorhersehbaren technischen Einschränkungen vor Vertragsschluss konkret festzulegen. Dies betrifft insbesondere Lenkradheizung, Multifunktionstasten, Schaltwippen, Assistenzfunktionen und die Verbindung zur Fahrzeugelektrik. Ein pauschaler Hinweis in diesen AGB ersetzt keine individuelle Aufklärung oder eine gesetzlich erforderliche gesonderte Vereinbarung.
Für Arbeiten an Airbags und anderen sicherheitsrelevanten Bauteilen gelten die besonderen Sicherheits-, Qualifikations- und Genehmigungsanforderungen. Ein Kundenwunsch erlaubt keine unzulässige oder unsichere Ausführung. Die gesetzlichen Mängelrechte und Haftungsregelungen bleiben bestehen.
Die Bezeichnung „Sonderanfertigung“ oder „Einzelanfertigung“ führt nicht automatisch zum Ausschluss eines gesetzlichen Widerrufsrechts. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Vertrags.
14. Lenkräder im Austausch
Die angebotenen Austausch-Lenkräder werden ausschließlich gegen Rückgabe des jeweils vereinbarten Altlenkrads angeboten.
Sendet der Kunde sein Altlenkrad vor dem Versand des Austausch-Lenkrads an den Anbieter, fällt kein Austauschpfand an. Wünscht der Kunde, dass das Austausch-Lenkrad versandt wird, bevor sein Altlenkrad beim Anbieter eingegangen ist, wird zusätzlich zum Gesamtpreis eine rückerstattbare Sicherheit (Austauschpfand) in Höhe von 100,00 € erhoben. Der Pfandbetrag ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises und wird separat per Banküberweisung gezahlt.
Der Kunde muss das vereinbarte Altlenkrad spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Pakets mit dem Austausch-Lenkrad an folgende Werkstattanschrift absenden oder dort abgeben: Einz A Performance, Inhaber Tolga Pinarbasi, Gerhart-Hauptmann-Str. 9, 82140 Olching. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Zustand des vereinbarten Altlenkrads ist für die Rückzahlung des Austauschpfands unerheblich.
Nach Eingang und Zuordnung des vereinbarten Altlenkrads wird das Austauschpfand unverzüglich auf das Konto zurücküberwiesen, von dem es gezahlt wurde, sofern der Kunde kein anderes Konto mitteilt. Bis zum Eingang des Altlenkrads darf der Anbieter das Austauschpfand zurückbehalten. Gesetzliche Ansprüche wegen einer unterbliebenen Rückgabe bleiben unberührt.
Diese Austauschabwicklung ist vom gesetzlichen Widerrufsrecht und von den gesetzlichen Mängelrechten zu unterscheiden. Diese Rechte werden durch die Austauschregelung nicht eingeschränkt.
15. Beginn von Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist
Soll bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbrauchervertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung begonnen werden, beginnt der Anbieter erst, nachdem der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt beziehungsweise dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt hat und die gesetzlich erforderlichen Hinweise erhalten hat.
Widerruft der Verbraucher nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein. Das Widerrufsrecht hinsichtlich der Dienstleistung erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass ihm der Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.
Die bloße Zustimmung zu diesen AGB ersetzt das erforderliche gesonderte Verlangen und die erforderliche Kenntnisbestätigung nicht.
